Wartung & Dichtheitskontrolle bei der Wärmepumpe

Benötigt eine Wärmepumpe eine jährliche Wartung oder Dichtheitskontrolle?

Gesetzlich vorgeschrieben sind regelmässige Dichtheitskontrollen durch Fachpersonen, und zwar mindestens bei jeder Wartung oder jedem Eingriff in den Kältekreislauf. Für stationäre Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel müssen Sie zudem ein Wartungsheft führen und die In- bzw. Ausserbetriebnahme innert drei Monaten melden. Diese Pflichten zielen darauf ab, Kältemittel-Emissionen zu vermeiden und den Betrieb gemäss Stand der Technik sicherzustellen.

Wie oft sind Dichtheitskontrollen fällig?

Die Intervalle hängen von der Bauart ab:

  • Am Standort zusammengebaute Anlagen (z. B. Split-Wärmepumpen mit vor Ort hergestellten Verbindungen): erste Kontrolle nach 2 Jahren, zweite ein Jahr später, danach jährlich.
  • Werksgefertigte/hermetisch geschlossene Geräte (kompakte WP mit geschlossenem Kältekreislauf): erste Kontrolle nach 6 Jahren, zweite nach 4 Jahren, danach alle 2 Jahre.


Speziell für Split-Wärmepumpen:

Ob eine Split-Anlage den längeren (werksgefertigten) Rhythmus nutzen darf, hängt davon ab, ob sie hermetisch gleichwertig installiert ist. Das BAFU nennt u. a. folgende Mindestbedingungen: industriell vorgefertigte, als hermetisch gekennzeichnete Innen-/Ausseneinheiten, qualifizierte Installation, Leitungslängen ≤ 20 m, max. 4 Hartlötstellen, keine Bördel-/Schnellschlussverbindungen, keine Schrader-Ventile ohne Kupferhut, Verbindungsleitungen aus Rollenkupferrohr und Füllmenge mehr als 6 kg. Sind diese Punkte nicht erfüllt, gilt die Anlage als am Standort zusammengebaut – dann greifen nach 2 Jahren die jährlichen Kontrollen.

Was ist ausserdem Pflicht?

  • Wartungsheft für > 3 kg Kältemittel (Einträge zu Datum, Arbeiten, Ergebnis der Dichtheitsprüfung, entnommener/eingefüllter Menge, Firma/Unterschrift).
  • Meldepflicht für stationäre Anlagen > 3 kg: In-/Ausserbetriebnahme (und relevante Änderungen) via BAFU-Meldeportal, inkl. Anbringen der Anlagen-ID.
  • Fachbewilligung: Dichtheitskontrollen und Arbeiten am Kältemittelkreislauf nur durch qualifizierte Fachpersonen; Kältemittel dürfen nicht in die Umgebungsluft entweichen (Rückgewinnungspflicht).

     

In der Praxis empfehlen wir dennoch einen Service alle 12–24 Monate (Sicht- und Funktionscheck, Reinigung, Kondensatableitung, Regelung), weil das die Effizienz sichert und Ausfälle verhindert.