Benötigt eine Wärmepumpe eine jährliche Wartung oder Dichtheitskontrolle?
Gesetzlich vorgeschrieben sind regelmässige Dichtheitskontrollen durch Fachpersonen, und zwar mindestens bei jeder Wartung oder jedem Eingriff in den Kältekreislauf. Für stationäre Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel müssen Sie zudem ein Wartungsheft führen und die In- bzw. Ausserbetriebnahme innert drei Monaten melden. Diese Pflichten zielen darauf ab, Kältemittel-Emissionen zu vermeiden und den Betrieb gemäss Stand der Technik sicherzustellen.
Wie oft sind Dichtheitskontrollen fällig?
Die Intervalle hängen von der Bauart ab:
Speziell für Split-Wärmepumpen:
Ob eine Split-Anlage den längeren (werksgefertigten) Rhythmus nutzen darf, hängt davon ab, ob sie hermetisch gleichwertig installiert ist. Das BAFU nennt u. a. folgende Mindestbedingungen: industriell vorgefertigte, als hermetisch gekennzeichnete Innen-/Ausseneinheiten, qualifizierte Installation, Leitungslängen ≤ 20 m, max. 4 Hartlötstellen, keine Bördel-/Schnellschlussverbindungen, keine Schrader-Ventile ohne Kupferhut, Verbindungsleitungen aus Rollenkupferrohr und Füllmenge mehr als 6 kg. Sind diese Punkte nicht erfüllt, gilt die Anlage als am Standort zusammengebaut – dann greifen nach 2 Jahren die jährlichen Kontrollen.
Was ist ausserdem Pflicht?
In der Praxis empfehlen wir dennoch einen Service alle 12–24 Monate (Sicht- und Funktionscheck, Reinigung, Kondensatableitung, Regelung), weil das die Effizienz sichert und Ausfälle verhindert.