Benötigt eine Kälteanlage eine jährliche Wartung oder Dichtheitskontrolle?
Für vor Ort zusammengebaute Kälteanlagen mit einer Füllmenge von über 3 Kilogramm Kältemittel gilt: 1. Dichtheitskontrolle nach 2 Jahren, die nächste nach 1 Jahr, danach jährlich. Unabhängig davon ist es sinnvoll, die Dichtheitskontrolle mit einer jährlichen Wartung zu kombinieren, so bleiben Effizienz, Betriebssicherheit und Hygiene gewährleistet. Bei Anlagen mit mehr als 3 Kilogramm Kältemittel ist zudem ein Wartungsheft zu führen.
Für Anlagen mit weniger als 3 Kilogramm Kältemittel gibt es keine Meldepflicht und kein Wartungsheft. Eine fixe Jahreswartung ist nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert ist trotzdem ein Service alle 12–24 Monate: kurze Sicht- und Funktionsprüfung, Reinigung von Verdampfer/Kondensator, Check von Kondensatabfluss und Sicherheitsfunktionen.
Wichtig: Kältemittel darf nie in die Luft entweichen; Arbeiten am Kältekreislauf müssen immer durch eine Fachperson durchgeführt werden. Nach jedem Eingriff ist eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.